conject
Home
Bauprojekt
Management
Kosten
Management
Facility
Management
Objekt
Dokumentation
Transaktions
Management
Green Building
Zertifizierung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der conject AG für internetbasierte Produkte (wie z.B. pm.)

Version vom 01.12.2011

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Präambel
  • 2. Geltungsbereich
  • 3. Diese Leistungen und Produkte bietet conject im Rahmen der Internetplattform
  • 4. Das bietet conject nicht an
  • 5. Vertragsschluss
  • 6. Laufzeit, Kündigung
  • 7. Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers
  • 8. Verantwortlichkeit für Inhalte
  • 9. Haftung
  • 10. Verfügbarkeit und Mängelhaftung
  • 11. Sonderregelungen für unentgeltliche Leistungen
  • 12. Preise und Zahlungsbedingungen
  • 13. Wirtschaftsauskunfteien
  • 14. Geheimhaltung
  • 15. Datenschutz
  • 16. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
  • 17. Sonstige Bestimmungen

1. Präambel

Die conject AG, Implerstraße 11, 81371 München (im folgenden «conject» genannt) bietet Softwareprodukte rund um den Lebenszyklus einer Immobilie an. Hierzu betreibt conject die internetbasierte Projektmanagementplattform pm., ist Anbieter von Softwareprodukten wie z.B. conjectFM (Facility Management) und conjectCM (Commercial Management) und bietet darüber hinaus Dienstleistungen rund um die vorbenannten Produkte an. Alle von conject angebotenen Produkte und Leistungen richten sich ausschließlich an Nutzer, die entweder Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.

2. Geltungsbereich

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen conject und Personen, die die Internet- Plattform von conject nutzen - also auf die eingestellten Leistungen, Produkte, Daten und Inhalte zugreifen und ggf. selbst Projekt- räume, Ausschreibungen, Angebote initiieren sowie Daten oder Inhalte auf der Internet-Plattform einstellen («Nutzer»), in Bezug auf die Bereitstellung der Internet-Plattform durch conject. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können zu jeder Zeit über die URL http://www.conject.com/agb_de aufgerufen, auf dem lokalen Rechner gespeichert oder ausgedruckt werden.
2.2 Ergänzend zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen finden die Leistungsbeschreibungen der Leistungen und Produkte und die aktuelle Preisliste von conject Anwendung. Für Verträge über die Lizensierung von conject Standardsoftware wie z.B. conjectCM und conjectFM, sowie für Werk- und Dienstleistungen gelten vorrangig die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Software, Werk- und Dienstleistungen.
2.3 Abweichende oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung; dies gilt auch dann, wenn conject den Geschäftsbedingungen des Nutzers nicht ausdrücklich widerspricht oder einzelne Regelungen in diesen AGB von conject nicht enthalten sind.
2.4 conject behält sich die Änderung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, soweit ein Dauerschuldverhältnis vorliegt, und die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von conject für den Nutzer zumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Änderungen für den Nutzer im Wesentlichen mit keinen Nachteilen verbunden sind und für conject ein triftiger Grund zur Änderung vorliegt. conject kann ferner unentgeltliche Leistungen für die Zukunft nur noch gegen Entgelt gewähren. Im Übrigen wird conject den Nutzer vor einer Änderung mindestens einen Monat vor der Änderung informieren. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Nutzer nicht innerhalb eines Monats widerspricht. conject wird den Nutzer auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung seines Verhaltens mit den daraus resultierenden Rechtsfolgen bei Beginn der Frist besonders hinweisen.

3. Diese Leistungen und Produkte bietet conject im Rahmen der Internetplattform

conject bietet bei allen Leistungen und Produkten ausschließlich technische Plattformen an. Diese Plattformen stellen z.B. Dienste und Funktionen im Bereich der projektbezogenen Kommunikation zwischen Nutzern (Austausch von Nachrichten), der Dokumentation (Speicherung, Austausch und gemeinsame Bearbeitung von Dateien), sowie der Unterstützung von Prozessen (Workflows, d.h. Abfolge von Arbeitsschritten) zur Verfügung. Die genauen Spezifikationen der Leistungen und Produkte von conject ergeben sich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen, die im Einzelfall vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den jeweils aktivierten Nutzungsangeboten für den Nutzer und den jeweiligen einzelvertraglichen Regelungen.

4. Das bietet conject nicht an

4.1 conject bietet keinerlei eigene Inhalte an. Informationen in den Projekträumen und der Ausschreibungsplattform sind fremde Inhalte Dritter und werden durch conject weder aufbereitet noch überprüft.
4.2 conject hat keinerlei Einfluss auf die Produkte und Leistungen der Nutzer (Administratoren, Auftraggeber, Bieter) und sons- tiger Dritter. conject übernimmt zu keinem Zeitpunkt die Realisierung, Umsetzung oder Abwicklung eines in dem Projektraum administrierten Projektes und der über den Projektraum abgewickelten Ausschreibungen und ist hierfür nicht verantwortlich.
4.3 conject hat keinen Einfluss auf die von Nutzern über die Internet-Plattform ausgetauschten Dateien. Insbesondere gewähr- leistet conject nicht, dass die von Nutzern eingestellten Dateien für andere Nutzer technisch verarbeitbar und virenfrei sind. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf Dateigrößen und Dateiformate. Im Übrigen übermittelt der Nutzer seine Daten und Inhalte auf eigene Gefahr und Kosten im Wege der Datenfernübermittlung. Der Nutzer ist für das Laden (Speichern) der eigenen Daten und Inhalte auf dem Server selbst verantwortlich.
4.4 conject ist weder Vertragspartner noch Vermittler zwischen den Nutzern und/oder Dritten, sondern stellt lediglich die techni- schen Voraussetzungen und die Funktionalität der Internet-Plattform zur Verfügung. conject tritt in keinem Fall als Vertreter für Nutzer und/oder Dritte auf.

5. Vertragsschluss

5.1 Die Nutzung der von conject angebotenen Leistungen und Produkte ist nur zulässig, wenn der Nutzer volljährig und unbe- schränkt geschäftsfähig ist.
5.2 Im Rahmen der Internet-Plattform werden Projekträume von Administratoren (Nutzer mit erweiterten Rechten, sogenannten Administratorrechten) betrieben. Ein Administrator betreibt den Projektraum selbständig und auf eigene Verantwortung; conject stellt hierfür die Internet-Plattform zur Verfügung. Der Administrator kann selbständig entscheiden, welchem Nutzer er den Zugang zu dem Projektraum gewährt und welche Zugriffsrechte er einräumt. Sofern ein Nutzer den Zugang zu einem Projektraum beantragt und der Administrator ihm diesen gewährt, kommt hierüber ein direktes Vertragsverhältnis zwischen Nutzer und Ad- ministrator zustande. Zugleich kommt ein Vertragsverhältnis zwischen conject und dem Nutzer über die Nutzung der Internet-Plattform unter Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Der Nutzer kann dabei für ihn kostenlose und entgeltliche Leistungen in Anspruch nehmen.

6. Laufzeit, Kündigung

6.1 Den Vertrag über die Nutzung unentgeltlicher Leistungen kann der Nutzer jederzeit, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich oder per E-Mail gegenüber conject kündigen. conject kann den Nutzungsvertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende schriftlich oder per E-Mail kündigen.
6.2 Verträge über entgeltliche Leistungen unterliegen jeweils unterschiedlichen Kündigungsfristen, die der Nutzer dem jeweiligen Vertragstext entnehmen kann. Sollte keine Vertragslaufzeit vereinbart sein, so gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Vertragspartei mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
6.3 Falls eine Nutzung der Internet-Plattform unter der Benutzerkennung des Nutzers für einen zusammenhängenden Zeitraum von sechs Monaten nicht erfolgt und keine entgeltpflichtigen Leistungen vereinbart wurden, kann conject den Zugang des Nutzers zur Internet-Plattform sperren, oder gemäß Ziffer 6.1 kündigen.
6.4 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für conject liegt ein wichtiger Grund insbesondere dann vor, wenn:

  • der Nutzer gegen die Regeln von conject zu Benutzerkennung und Passwort verstößt (vgl. Ziffer 7.1); oder
  • der Nutzer gegen eine der Regelungen in Ziffern 7.2 und 7.3 verstößt und diese Verstöße auch nach Abmahnung oder Benachrichtigung durch conject nicht in angemessener Frist abstellt; oder
  • der Nutzer sich mit seinen Zahlungsverpflichtungen nach Ziffer 12 für 2 aufeinanderfolgende Monate in Verzug befindet; oder
  • der Nutzer gegen die Regelung in Ziffer 14.1 verstößt.

7. Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers

7.1 Um den unbefugten Zugang zur Internet-Plattform sowie zu Projekträumen zu verhindern, muss der Nutzer eine Benutzerkennung mit Passwort wählen, mittels derer er sich vor jedem Zugang zur Internet-Plattform bzw. zum Projektraum zu identifizieren hat.
7.2 Der Nutzer ist insbesondere verpflichtet:

  • jede Änderung seiner Anschrift bzw. seiner abrechnungsrelevanten Daten (Rechnungsanschrift, Kreditkartennummer, Bankverbindung etc.), seiner Firma, seiner Rechtsform sowie seines Geschäftssitzes in den Daten des persönlichen und/oder unternehmensspezifischen conject-Profils vorzunehmen soweit diese erfasst wurden; das conject-Profil kann unter dem Menüpunkt «Administration» unter «Mein Teilnehmerprofil» aufgerufen und geändert werden.
  • seine Benutzerkennung und sein Passwort Dritten nicht zugänglich zu machen und vor dem Zugriff durch Dritte geschützt auf zubewahren sowie seine Benutzerkennung und sein Passwort unverzüglich zu ändern bzw. von conject ändern zu lassen, wenn er Anlass zu der Annahme hat, dass Dritte davon Kenntnis erlangt haben;
  • seine Angebote gemäß den gesetzlichen Vorschriften mit einer Anbieterkennzeichnung zu versehen;
  • die gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere bezüglich des Datenschutzes – einzuhalten.

7.3 Der Nutzer sichert zu,

  • dass er keine technischen Einrichtungen, Software oder sonstige Daten verwendet oder übermittelt oder Anwendungen aus führt oder Inhalte in die Internet-Plattform einstellt, die schädigende Programme enthalten oder in anderer Weise geeignet sind, technische Einrichtungen, Software oder Daten von conject, anderen Nutzern oder Dritten zu beeinträchtigen, zu ändern oder zu zerstören;
  • keine technischen Einrichtungen oder Software einzusetzen oder Inhalte auf die Internet-Plattform zu stellen, durch die Urheberrechte, Markenrechte, gewerbliche Schutzrechte oder sonstige Rechte von conject, anderen Nutzern oder Dritten verletzt wer- den,
  • keine Inhalte auf die Internet-Plattform zu stellen oder auf solche Informationen hinzuweisen oder Verbindungen zu solchen Seiten bereitzustellen (Hyperlinks), die rechts- oder sittenwidrige Inhalte enthalten oder das Ansehen von conject, anderer Nutzer oder Dritter schädigen können.

7.4 Der Nutzer ist verpflichtet, conject von diesen aus Verstößen gegen die Verpflichtungen der Ziffern 7.2 und 7.3 erwachsenden Schadensersatzansprüchen freizustellen bzw. conject entstehende Schäden zu ersetzen.
7.5 conject ist berechtigt, den Zugang zu Daten (insbesondere Ausschreibungen, Angebote, Projekträume oder einzeln eingestell- te Inhalte), die gegen eine der Regelungen in Ziffer 7.3 verstoßen, zu sperren und die betreffenden Inhalte zu löschen.
7.6 Der Nutzer wird conject unverzüglich darüber unterrichten, wenn der begründete Verdacht besteht, dass durch andere Nutzer, den Administrator oder Dritte die Internet-Plattform unrechtmäßig im Sinne der vorstehenden Bestimmungen genutzt wird.
7.7 Der Nutzer ist für die Nutzung der Internet-Plattform bzw. der Projekträume durch Dritte in gleicher Weise verantwortlich wie für die eigene Nutzung, sofern diese Nutzung mittels Benutzerkennung und Passwort des Nutzers erfolgt, es sei denn, der Nutzer weist nach, dass er eine unbefugte Nutzung mittels Benutzerkennung und Passwort nicht zu vertreten hat.

8. Verantwortlichkeit für Inhalte

8.1 Der Nutzer ist für Inhalte und Daten, die von ihm auf die Internet-Plattform gestellt wurden, verantwortlich. Der Administrator ist für Inhalte und Daten, die in dem von ihm betriebenen Projektraum gespeichert sind, verantwortlich; dies gilt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auch für Inhalte anderer Nutzer, die der Administrator zur Nutzung des Projektraumes zugelassen hat. Für conject handelt es sich hierbei um fremde Inhalte.
8.2 Der Nutzer ist verpflichtet, hinsichtlich eigener Inhalte deutlich und mittels kennzeichnenden Vermerks auf die entsprechen- den Nutzungs-, Urheber- und gewerblichen Schutzrechte hinzuweisen. 8.3 conject trifft keine Pflicht, die Inhalte der Nutzer zu überprüfen und festzustellen, ob sie rechts- oder sittenwidrige Inhalte enthalten. Die Überprüfung deren Richtigkeit, Vollständigkeit, Verlässlichkeit etc. obliegt allein dem Nutzer.

9. Haftung

9.1 conject haftet uneingeschränkt bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.2 conject haftet uneingeschränkt für Schäden des Vertragspartners, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von conject oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind.
9.3 Im Übrigen ist die Haftung von conject für Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beschränkt, soweit sich nicht aus einer von conject übernommenen Garantie etwas anderes ergibt:

  • conject haftet für leicht fahrlässig verursachte Schäden, jedoch nur, soweit sie auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte.
  • Soweit conject hiernach für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung von conject beschränkt auf den typischerweise vor hersehbaren Schaden.
  • Für leicht fahrlässig verursachte Verzögerungsschäden ist die Haftung von conject auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch 5% des in dem betroffenen Vertrag vereinbarten Gesamtpreises beschränkt.
  • Die Haftung von conject für den leicht fahrlässig verursachten Verlust von Daten und/oder Programmen ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und den Umständen nach angemessener Datensicherung durch den Vertragspartner angefallen wäre.

9.4 Die Bestimmungen der vorstehenden Absätze gelten entsprechend auch für eine Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen (§ 284 BGB). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen von conject.
9.5 Der Nutzer ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zum Schutze seiner Daten und Programme zu ergreifen, insbesondere durch die Anfertigung von Backup-Kopien in maschinenlesbarer Form in für seinen Geschäftsbereich üblichen zeitlichen Abstän- den. Der Nutzer ergreift alle technischen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass seine Internet Sicherheit dem Stand der Technik genügt.
9.6 Die Schadensersatzansprüche gegen conject unterliegen einer Verjährung von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungs- beginn. Fälle einer Haftung für grob fahrlässig und vorsätzlich verursachter Schäden sowie Schäden aus der Verletzung des Le- bens und der Gesundheit, sind nicht von der Abkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist erfasst.
9.7 conject trifft keine verschuldensunabhängige Haftung aus einem Vermietungsverhältnis für jegliche Mängel die bei oder nach Vertragsschluss auftreten.

10. Verfügbarkeit und Mängelhaftung

10.1 Gegenüber Nutzern, die die Internet-Plattform gegen Entgelt nutzen, gewährt conject eine Verfügbarkeit des Servers, auf dem sich die von conject bereitgestellte Plattform befindet, von mindestens 99,5% im Jahresdurchschnitt. Dies gilt jedoch nicht bei Test- und Pilotprojekten. Vorab angekündigte Wartungs- und Entstörmaßnahmen werden bei der Ermittlung des Verfügbar- keitsgrades nicht berücksichtigt.
10.2 Erkennt der Nutzer eine Störung bei Nutzung der Internet-Plattform oder einer anderen von conject zu erbringenden Leis- tung, wird der Nutzer unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 2 Wochen, diese Störung melden, damit conject angemessene Maßnahmen ergreifen kann, um die Störung zu beseitigen.
10.3 Für den Fall, dass conject gegen eine Vergütung Speicherplatz zur Verfügung stellt, ist conject berechtigt, wesentliche Störungen binnen einer vom Nutzer gesetzten Nachfrist zu beheben, um die Verfügbarkeit oder Funktionalität der Internet-Plattform wiederherzustellen oder um den Speicherplatz wieder zur Verfügung zu stellen. Kann eine wesentliche Störung nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist behoben werden, kann der Nutzer die Vergütung mindern. Der Nutzer hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung, sofern die Störungen so erheblich sind, dass dem Nutzer eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses mit conject nicht mehr zuzumuten ist.

11. Sonderregelungen für unentgeltliche Leistungen
Für Leistungen, die conject unentgeltlich erbringt, gelten folgende Sonderregelungen:
11.1 Sofern der Nutzer die Internet-Plattform oder andere Leistungen von conject unentgeltlich nutzt, hat der Nutzer keinen An- spruch auf Zugang und Nutzung der Internet-Plattform oder solcher anderer Leistungen. conject übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Leistungen störungs- oder fehlerfrei sind.
11.2 conject kann unentgeltliche Leistungen jederzeit ohne Vorankündigung nach freiem Ermessen einstellen, vorübergehend aussetzen oder die weitere Nutzung gemäß Ziffer 2.4 nur noch gegen Entgelt gewähren.

12. Preise und Zahlungsbedingungen

12.1 Die Nutzung der Internet-Plattform ist für bestimmte Leistungen nach Maßgabe der jeweiligen Leistungsbeschreibungen entgeltpflichtig. Der Nutzer wird vor der Nutzung einer entgeltpflichtigen Funktion jeweils auf die Entgeltpflichtigkeit, Vertragsdetails und die Höhe des Entgeltes deutlich hingewiesen. Die Höhe der Entgelte ergibt sich auch aus der jeweils gültigen Preisliste von conject.
12.2 Gegen Ansprüche von conject kann der Nutzer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen auf- rechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Nutzer nur aufgrund von Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
12.3 Befindet sich der Nutzer gegenüber conject mit Zahlungen in Verzug, ist conject berechtigt, den Zugang des Nutzers zur Internet-Plattform vollständig oder teilweise zu sperren.

13. Wirtschaftsauskunfteien

13.1 conject darf bei berechtigtem Interesse (z.B. bei Anfragen eines Nutzers zum Abschluss eines Vertrags über pm. Nutzungs- pakete) bei Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften Auskünfte über den Nutzer einholen.
13.2 conject benennt dem Nutzer auf Anfrage die Anschriften der vorbenannten Unternehmen, die dem Nutzer Auskunft über die Daten erteilen, die über ihn gespeichert sind. Diesen Unternehmen können Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit dem Nutzer übermittelt werden. Die Datenübermittlung erfolgt nur, sofern dies zur Wahrung berechtigter Interessen von conject erforderlich ist und schützenswerte Belange des Nutzers nicht beeinträchtigt werden. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden von conject beachtet. Die Unternehmen speichern diese Daten, um den ihnen angeschlossenen Gesellschaften Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kunden oder die Anschriften der Kunden zum Zwecke der Schuldnerermittlung zugänglich machen zu können, wenn diese ein berechtigtes Interesse geltend machen.

14. Geheimhaltung

14.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig, alle Informationen, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, von denen sie im Rahmen der Vertragsdurchführung Kenntnis erlangen und welche die andere Vertragspartei ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet hat, vertraulich zu behandeln und diese Informationen Dritten nur zugänglich zu machen, soweit dies zur Erreichung des Vertragszwecks geboten ist. Gleiches gilt für Informationen, deren Geheimhaltungsbedürftigkeit sich aus den Umständen ergibt.
14.2 Ausgenommen hiervon sind Informationen,

  • die eine Vertragspartei vor Beginn der Vertragsverhandlungen bereits besaß oder ihr von Dritten als nicht vertraulich mitgeteilt
  • werden, sofern diese nicht ihrerseits gegen Vertraulichkeitspflichten verstoßen;
  • welche die Vertragsparteien jeweils unabhängig voneinander entwickelt haben;
  • die ohne Verschulden oder Zutun der anderen Vertragspartei öffentlich bekannt sind oder werden.

  • 14.3 Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt für die Dauer des Vertragsverhältnisses und ein Jahr über dessen Beendigung hinaus.

    15. Datenschutz

    conject wird nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des BDSG und TMG personenbezogene Daten und Nutzungsdaten speichern, verarbeiten und löschen. Bitte beachten Sie hierzu die conject Datenschutzerklärung unter http://www.conject.com/datenschutzerklaerung

    16. Anwendbares Recht/Gerichtsstand

    16.1 Das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und einer etwaigen Weiterverweisung auf ein anderes Recht aufgrund des Internationalen Privatrechts.
    16.2 Sofern der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Verbindung mit dieser Vereinbarung München.

    17. Sonstige Bestimmungen

    17.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
    17.2 Der Nutzer darf Ansprüche aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von conject abtreten.
    17.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Ist die ungültige Bestimmung keine allgemeine Geschäftsbedingung, zum Beispiel zwischen den Parteien verhandelt, ist sie sinngemäß auszulegen und durch eine neue Vorschrift zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung so weit wie möglich erreicht.

Unternehmensdaten

  • gegründet: 2000
  • Hauptsitz: München
  • Büros weltweit: 10
  • Mitarbeiter: 144